Sozialfond der EJOÖ für Freizeiten

Wir wollen die Gemeinden in OÖ dabei unterstützen, sozial bedürftigen Teilnehmer*innen die Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen. Die Gemeinden können eine finanzielle Unterstützung für einzelne Teilnehmer*innen beantragen.

Das Antragsformular inkl. genauerer Infos findet ihr hier.


Gemeindesubvention

Der Antrag um Gemeindesubvention für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in der Gemeinde kann einmal jährlich gestellt werden. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt insgesamt 500€ pro Gemeinde.

Einreichfrist: Mo, 25. November 2024.

Antragsformular ausfüllen und an office(at)ejooe.at schicken.

Ab diesem Jahr gibt es folgende Voraussetzungen:

  1. Die Pfarrgemeinde hat bis zum 25. November des Antragsjahres die Daten ihrer Mitarbeitenden in der EJÖ-Datenbank für das laufende Schuljahr aktualisiert (das heißt, für den Antrag 2024 muss in der Datenbank das Arbeitsjahr 2025 eingetragen sein). Bei Fragen zur Datenbank hilft Kristina Fuchs von der EJÖ weiter (datenbank(at)ejoe.at). Eine Meldung über die Aktualisierung an die EJOÖ ist nicht nötig, die EJOÖ hat Zugriff auf die Datenbank.
  2. Die Pfarrgemeinde hat der EJOÖ Delegierte für den DJR gemeldet bzw. die Daten falls notwendig aktualisiert (Mailadresse; ggf. neue Delegierte…). Meldungen hierzu bitte an office(at)ejooe.at.
  3. Verfassen eines Berichts über eine konkrete Aktion, Veranstaltung, einen Ausflug oder Ähnliches im Bereich Kinder, Konfis, Jugend oder junge Erwachsene. Diesen Bericht darf die EJOÖ als Best-Practice-Beispiel in ihrem Newsletter und auf ihrer Homepage veröffentlichen.
    Anforderungen an den Bericht: eine halbe bis eine Seite; inkl. Tipps für die Umsetzung, falls andere Gemeinden etwas Ähnliches machen möchten; gerne mit Fotos (hier bitte mit den auf den Fotos erkennbaren Personen klären, ob wir diese veröffentlichen dürfen); Angabe des Verfassers, der/die auch für Rückfragen zur Verfügung stehen sollte. Bitte mit dem Antrag bis 25. November an office(at)ejooe.at schicken.

Die Entscheidung über die Vergabe und Höhe der Gemeindesubventionen obliegt weiterhin der Diözesanjugendleitung (DJL).


Rückerstattung Fahrtkosten

Wenn du für die EJOÖ unterwegs bist, erstatten wir dir gerne deine Fahrtkosten. Normalerweise für die Bahn 2. Klasse. Solltest du mit dem Auto fahren, weil du Material transportieren musst oder öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind, erstatten wir dir auch gerne die Autokosten, aber wir bitten dich, das im Vorhinein mit Sibille zu klären.

Hier kannst du das Formular für die Reisekostenerstattung downloaden. Auf der 2. Seite findest du die genauen Bedingungen.